Wintersession 2025

Während der Wintersession 2025 gab es einige Erfolge, über die wir uns wirklich freuen können. So konnten wir unter anderem einen besseren sozialen Schutz für Eltern in schwierigen Situationen rund um die Geburt erreichen, die Taschenmunition bleibt weiterhin in der Kaserne, und dank massivem Druck von aussen gibt es eine bescheidene Million Franken mehr gegen die Gewalt an Frauen. Dank dem Gegenvorschlag zur Kita-Initiative werden 600 Millionen Franken in die Kinderbetreuung investiert.

Diese Erfolge können nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Bundeshaus ein kalter sozialer Wind weht: Die massiven Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit sind angesichts der globalen Krisen und der über 100 Millionen Menschen auf der Flucht absolut unverantwortlich. Das erste Mal seit der Jahrtausendwende steigt die Kindersterblichkeit wieder an, wie neue Studien zeigen. Das ist die direkte Folge der massiven globalen Kürzungen (27% weniger als 2024)  der Entwicklungsgelder für Gesundheit. Die bürgerliche Mehrheit trägt mit ihrer Kürzungswut einen Anteil dieser fatalen Entwicklung.

Mit dem neuen Kriegsmaterialgesetz wollen sie schliesslich den Verkauf und die indirekte Weitergabe von Kriegsmaterial in problematische Länder wie Saudi-Arabien oder China ermöglichen. Ausgerechnet die Ukraine soll aber weiterhin keine Schweizer Munition erhalten.  Im Januar werden wir das Referendum dagegen sammeln.

Und am letzten Tag der Session hat die rechte Mehrheit meine parlamentarische Initiative “Armut ist kein Verbrechen” abgeschrieben, die gefordert hat, dass Menschen ohne Schweizer Pass keine aufenthaltsrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben, wenn sie unverschuldet auf Sozialhilfe angewiesen sind. Was für ein beschämender Entscheid direkt vor Weihnachten. 

 

Mehr sozialen Schutz bei Elternschaft

Ich bin sehr froh, konnten wir in National- und Ständerat eine Mehrheit davon überzeugen, den Schutz für Eltern von sehr frühgeborenen Kindern, bei Totgeburten oder sehr schwer kranken Kindern deutlich zu verbessern. Beispielsweise erhalten Eltern mit schwer beeinträchtigten Kindern künftig Anspruch auf Nebenleistungen in der Erwerbsersatzordnung. Zudem erhalten Väter auch dann einen Vaterschaftsurlaub, wenn ihr Kind tot zur Welt kommt oder bei der Geburt stirbt. Ausserdem wird die Mutterschaftsentschädigung neu um jeden Tag verlängert, wenn die Mutter oder das Kind im Spital bleiben müssen. Bisher war das maximal bis zu 56 Tagen möglich, was dazu geführt hat, dass Mütter von extrem früh geborenen Kindern, kaum waren diese Kinder nach Monaten im Spital endlich zuhause, wieder zur Arbeit gehen mussten (bei einem korrigierten Alter von 4 bis 5 Wochen).

Mit der EO-Revision sorgen wir dafür, dass sich Eltern in diesen sehr herausfordernden Zeiten oder nach schlimmen Schicksalsschlägen nicht auch noch Sorgen um ihre wirtschaftlichen Existenzen machen müssen. Insgesamt ist uns damit ein sehr wichtiger Schritt gelungen, um die Sozialversicherungen in der Schweiz näher an die oftmals sehr herausfordernden Lebensrealitäten von Eltern zu bringen.

 

Keine Heimabgabe von Taschenmunition

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats wollte die Heimabgabe von Taschenmunition wieder einführen – also den Armeeangehörigen wieder Munition mit nach Hause geben, obwohl nachgewiesen ist, dass diese Munition früher häufig für Morde, Femizide und Suizide missbraucht wurde.

Zum Glück wurde diese unsinnige Idee im Ständerat deutlich abgelehnt. Denn sie stärkt die Sicherheit in der Schweiz nicht, im Gegenteil. Sie ist insbesondere für Frauen und Kinder, aber auch für die Armeeangehörigen selbst ein zusätzliches Sicherheitsrisiko.

 

500‘000 Unterschriften für 1 Million mehr gegen Gewalt an Frauen

Der Nationalrat wollte verhindern, dass das Parlament 1 Million Franken mehr pro Jahr für die Kampagne gegen Gewalt an Frauen spricht. Diese Ignoranz angesichts der ansteigenden Gewalt und dem Rekordhoch an Femiziden dieses Jahr hat für einen riesigen Aufschrei gesorgt, in und ausserhalb des Parlaments.  Hunderte Personen haben spontan am Abend vor dem Bundeshaus protestiert, eine halbe Million Menschen haben unseren Appell ans Parlament unterzeichnet. Dank dieser grossen Unterstützung konnten wir dafür sorgen, dass nun sowohl für die Sensibilisierungskampagne als auch zur Unterstützung von Organisationen zur Gewaltprävention mehr finanzielle Mittel bereitstehen.

 

600 Millionen mehr für Kinderbetreuung

Die Kita-Initiative der SP fordert, dass Eltern höchstens 10 Prozent ihres Einkommens für Kinderbetreuung ausgeben müssen und im ganzen Land Kita-Plätze mit guten Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen, analog zur Volksschule. Heute ist die Versorgungslage je nach Region dramatisch: Lange Wartezeiten und sehr hohe Kosten für die Eltern sind an der Tagesordnung. Gerade Haushalte mit mittleren Einkommen und gut ausgebildeten Müttern werden heute je nach Tarifen davon abgehalten, ihrem Beruf nachzugehen. Das ist angesichts des Fachkräftemangels problematisch. Zudem wissen wir von Studien, dass finanzielle und berufliche Unabhängigkeit eines der wichtigsten Mittel gegen häusliche Gewalt ist (die Frauen können dann die Täter auch tatsächlich ohne existenzielle Ängste verlassen..).

Mit dem Gegenvorschlag zu unserer Kita-Initiative hat das Parlament heute definitiv beschlossen, dass über die nächsten vier Jahre sechshundert Millionen Franken in externe Kinderbetreuung fliessen.

Kern des neuen Kita-Gesetzes ist eine Betreuungszulage für Eltern von Kita-Kindern, die über Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und der Kantone finanziert wird. Künftig sollen Eltern von bis zu achtjährigen Kindern eine solche Zulage erhalten. Diese beträgt monatlich mindestens hundert Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichem halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um fünfzig Franken.

Dieser Fortschritt war im Parlament nur dank dem Druck der SP-Initiative möglich.  

 

Massive Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes

Das Ziel dieser Revision des Kriegsmaterialgesetzes war ursprünglich, dass europäische Länder bei uns gekaufte Waffen der Ukraine zur Selbstverteidung weitergeben können. Schliesslich ist die Selbstverteidigung die einzige völkerrechtlich legale Art der Kriegsführung. Zu dieser Anpassung hat sich auch die SP-Fraktion bekennt.

Während der Ausarbeitung der Vorlage haben sich FDP und Mitte leider von diesem Kompromiss mit uns verabschiedet und sich dafür entschieden, mit der SVP gemeinsame Sache zu machen.

Das Resultat? Eine massive Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes, das den Export in quasi alle Länder dieser Welt ermöglicht, ausser der Ukraine, selbst wenn sie Menschenrechte mit den Füssen treten. Die Ukraine ist ausgenommen, weil das die Bedingung der russlandnahen SVP war.  

«Schweizer Waffen töten im Sudan». «Hisbollah im Besitz von Schweizer Munition», «Taliban mit Schweizer Sturmgewehren» oder «Israel setzt Schweizer Handgranaten gegen Zivilistinnen im Gaza ein»

Schweizer Waffen werden mit dieser Reform wieder vermehrt in Konflikten und Kriegen und bei Terrorgruppen landen, wie wir das aus früheren Zeiten kennen. Das werden die Schlagzeilen sein.

Mit den Kriegen dieser Welt Profit zu machen, in die eigene Tasche zu wirtschaften, ohne moralischen Kompass, damit sind in der Schweiz viele Menschen nicht einverstanden. Im neuen Jahr werden wir das Referendum dagegen sammeln.

 

Kahlschlag bei der Entwicklungszusammenarbeit

Weil der Bundesrat sich weigert, die unnötig strenge Schuldenbremse adäquat anzupassen, ist der Druck auf die ungebundenen und leicht gebundenen Ausgaben massiv. Am schwersten trifft es einmal mehr die Entwicklungszusammenarbeit. Bereits im Dezember 2024 wurden über 100 Millionen Franken gestrichen. Dieses Jahr kommen nochmals 12 Millionen dazu, um die das IZA-Budget gekürzt wurde. Gerade vor dem Hintergrund der massiven Kürzungen bei der US-Aid ist das schlicht unverantwortlich.

Das erste Mal seit der Jahrtausendwende steigt die Kindersterblichkeit wieder an, wie neue Studien zeigen. Das ist die direkte Folge der massiven globalen Kürzungen (27% weniger als 2024) der Entwicklungsgelder für Gesundheit. Die bürgerliche Mehrheit trägt mit ihrer Kürzungswut einen Anteil dieser fatalen Entwicklung.

 

Armut ist kein Verbrechen

Armut kann jede und jeden treffen, sei es durch Arbeitsplatzverlust, Unfall oder Krankheit. Unser Sozialsystem garantiert in solchen Situationen ein menschenwürdiges Leben. Eigentlich.

Denn wer keinen Schweizer Pass besitzt, riskiert heute beim Sozialhilfebezug negative aufenthaltsrechtliche Folgen. Das betrifft vor allem Personen, die sich bereits Jahrzehnte in der Schweiz aufgehalten und hier arbeiten.

Beide Räte haben meiner parlamentarischen Initiative zugestimmt. Um sicherzustellen, dass jene Personen, die unverschuldet auf Unterstützung angewiesen sind, diese erhalten, ohne Angst vor einer Wegweisung. Um sicherzustellen, dass Menschen nicht auf Sozialhilfe verzichten, obwohl sie ein Anrecht darauf haben.

Das neue Armutsmonitoring zeigt: 20 bis 40 Prozent der Anspruchsberechtigten verzichten auf Sozialhilfe. Studien zeigen: Hauptgrund für den Verzicht ist die Angst vor ausländerrechtlichen Folgen.

Trotzdem haben SVP, FDP und Mitte heute entschieden, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Darunter leiden insbesondere Frauen und Kinder ohne Schweizer Pass.

 

Eingereichte Vorstösse

  • Aufwertung der unbezahlten Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der AHV: Mit den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften der AHV, die rentenbildend wirken, wird der unbezahlten Arbeit im Wert von über 430 Milliarden Franken jährlich minimal Rechnung getragen. Allerdings ist deren Effekt aufgrund der geringen Höhe klein: Im Schnitt erhöhen die Gutschriften die AHV-Renten um lediglich 81 Fr.. Die Frauenrenten werden dadurch durchschnittlich um bescheidene 99 Fr. pro Monat erhöht. Ich habe eine parlamentarische Initiative eingereicht, die diese Gutschriften erhöht. 

  • Bessere Absicherung von Selbstständigen in der beruflichen Vorsorge: Zusammen mit den Sozialpartnern und FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt habe ich an einem Kompromiss gearbeitet, der Selbstständige im BVG besser versichern soll. Ich habe eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht.

  • Finanzierung der Sprachförderung im Asylwesen sichern: Im Asylwesen gibt es viele geflüchtete Personen mit qualifiziertem beruflichem Potential auf Tertiärstufe. Viele haben vor ihrer Flucht Uniabschlüsse in den Herkunftsstaaten absolviert, oft werden ihre Abschlüsse aber nicht anerkannt. Damit sie in ihrem Beruf arbeiten können, ist ein erneutes Studium notwendig. Um hier ein Studium absolvieren zu können, ist ein gewisses Sprachniveau notwendig. Es gibt heute keine verbindliche Festlegung, welches Sprachniveau auf tertiärer Stufe national verpflichtend ist. Hochschulen setzen ihre eigenen Anforderungen, in der Regel B2-C1. Die Kantone fördern den Spracherwerb aber nur bis B1. Ich habe deshalb eine Motion eingereicht, die verlangt, dass der Bundesrat mit den Kantonen dafür sorgt, dass die Sprachförderung im Asylwesen in allen Kantonen über das Niveau B1 hinaus finanziert wird, wenn dies im Einzelfall für die Betroffenen und ihre berufliche Integration auf Tertiärstufe notwendig ist. 
  •  

Teile diesen Beitrag