Diskussionsbeitrag bei der Tageswoche zum Einsatz der Militärpolizei gegen Einbrüche im Baselbiet, Oktober 2013
Vor einigen Tagen verkündete die Baselbieter Polizei, sie würde ‚den Kampf gegen die Kriminaltouristen’ aufnehmen. Dieser Vorsatz ist grundsätzlich zu unterstützen, ist es doch Aufgabe der Polizei, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Doch das geplante Vorgehen ist sehr fragwürdig: Die Baselbieter Polizei lässt sich von der Militärpolizei unterstützen.
Eigentliche Aufgabe der Militärpolizei ist es, innerhalb der Schweizer Armee für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Nur unter gewissen Bedingungen darf sie ihr Aufgabenfeld auf das zivile Leben ausweiten. Es muss eine schwerwiegende Bedrohung der inneren Sicherheit oder eine ausserordentliche Lage vorliegen. Zusätzlich müssen laut Markus Mohler (ehem. Basler Polizeikommandant) zuerst die „verfügbaren Polizeikräfte des Konkordats“ angefragt werden und die Militärpolizei muss für ihren Einsatz bezahlt werden. Ob der jetzige Einsatz verfassungsrechtlich haltbar ist, ist deshalb sehr fragwürdig.
Man kann heute definitiv nicht von einer schwerwiegenden Bedrohung reden. Zusätzlich ist es zweifelhaft, ob der Dialog mit den anderen Kantonalpolizeien des Konkordats gesucht wurde. Und laut der Baz wird die Militärpolizei vom Kanton nicht für ihren Einsatz bezahlt.
Momentan stehen Angehörige des Militärpolizei-Bataillons 1 der Baselbieter Polizei zur Seite. Dass gerade dieses Bataillon ausgewählt wurde, scheint eher ein (un)glücklicher Zufall zu sein, leisten diese nämlich gerade ihren Wiederholungskurs in der Nordwestschweiz. Der Sinn eines Wiederholungskurses ist es normalerweise, das Gelernte zu repetieren und zu vertiefen, damit man es später in der Praxis anwenden kann. Hier wurde zum vermeintlichen Nutzen der Baselbieter Polizei ein Schritt in der Ausbildung übersprungen.
Schlussendlich tragen die Verkehrskontrollen inklusive Tramdurchsuchungen der bewaffneten Militärpolizisten nicht zur Verbesserung der Situation bei, sondern verunsichern die Bevölkerung und schüren Angst.