Viele Kandidatinnen – ist das ein Grund zum Feiern?

Blogbeitrag im Landratswahlkampf 2015

In den letzten Wochen wurde in den lokalen Medien immer wieder die hohe Frauenbeteiligung bei den kantonalen Wahlen thematisiert. Stolz berichtete man über die vielen Frauen, „die im Baselbiet politisch mitbestimmen wollen“.

Doch ist die Gleichstellung erreicht, wenn 30% der Landratskandidierenden Frauen sind?

2007 kam die SVP-Initiative für die Abschaffung des Gleichstellungsbüros im Baselbiet vors Volk. Diese Initiative wurde zum Glück abgelehnt. Die Initianten argumentierten, die Ziele des Büros wurden weitgehend erreicht und die Gleichstellung sei heute selbstverständlich. Ich frage mich, wo diese Menschen die letzten Jahre gelebt haben (wobei es natürlich nicht erstaunt, dass die SVP-Listen den 30% Frauenanteil nicht erreicht haben).

Im Erwerbsleben werden Männer und Frauen tagtäglich durch Geschlechternormen eingeschränkt und diskriminiert. Frauen verdienen für die gleiche Arbeit im Schnitt ein Fünftel weniger als Männer und sind von Unterbeschäftigung und Mehrfachjobs stärker betroffen. Gleichzeitig und gerade deshalb stehen die Männer unter einem gesellschaftlichen und finanziellen Druck, der sie davon abhält, ihr Pensum zu reduzieren, um ihrer Vaterrolle gerecht zu werden. Ein Elternurlaub ist zudem in der Schweiz noch immer nicht gesetzlich verankert und besteht nur bei einigen Unternehmen.

Unbezahlte Arbeit wie Haus- und Betreuungsarbeit wird zu rund 65% von Frauen übernommen, Erwerbsarbeit wird zu rund 76% von Männern übernommen. Ein Grund dafür sind die weit verbreiteten Rollenstereotypen, andererseits existieren jedoch klare Nachteile einer egalitären Rollenteilung: Das Familieneinkommen wird kleiner, da die Frau weniger verdient, das Steuersystem benachteiligt egalitäre Modelle und familienergänzende Kinderbetreuung ist sehr teuer. Bei unbezahlter Arbeit ist jedoch nicht nur der direkte Einkommensverlust das Problem: Die Auswirkungen auf die Altersvorsorge sind gravierend und der Ausgleich durch Erziehungsgutschriften nur minim.

Heutzutage leben lange nicht alle Kinder mit Vater und Mutter. Patch-Work-Familien, Alleinerziehende und Regenbogenfamilien kommen immer häufiger vor, deren rechtliche Situation gilt es zu verbessern und deren Akzeptanz in der Gesellschaft muss unbedingt gestärkt werden. Die Annerkennung zweier Mütter oder zweier Väter eines Kindes ist rechtlich nicht möglich und Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind weder zur Adoption noch zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren zugelassen. Die Diskriminierung homosexueller Menschen ist systematisch und zeigt uns einmal mehr: Es gibt noch viel zu tun.

Ein aktuelles Beispiel ist dafür die BLT Baselland: Sie verweigerte diese Woche, einen Teil der Plakatkampagne des Jugendvereins Anyway in ihren Trams aufzuhängen. Anstössige Werbung, die die Fahrgäste womöglich stören könnte, sei in den Trams untersagt. Aufgrund eines regelrechten Shitstorms kommunizierte die BLT einige Stunden später, sie habe ihren Entscheid hinterfragt und ermögliche jetzt die Verwendung der Sujets.

Doch wie der überdurchschnittlich hohe Anteil an Frauen, „die im Baselbiet politisch mitbestimmen wollen“, ist der Richtungswechsel bei der BLT nur ein kleiner Erfolg. Es zeigt auf, dass die Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen noch lange nicht erreicht ist.

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